Sie hatten einen Autounfall in oder bei Plön. Ihr Wagen wurde dabei erheblich beschädigt. Ist es kein Fall für Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung, muss Ihnen nach der polizeilichen Aufnahme des Unfalls unbedingt ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ein Gutachten erstellen. Ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt ist weder für die Versicherung noch für ein eventuell folgendes Gerichtsverfahren hinreichend. Zum Glück gibt es in der Nähe in Eutin das Rolf Müller Kfz-Sachverständigenbüro. Schnell können Sie hier telefonisch einen Termin vereinbaren für die genaue Schadensaufnahme und die Berechnung der vom Gutachter veranschlagten Reparaturkosten. Mit dem Gutachten des freien Sachverständigen Rolf Müller sind Sie auf der sicheren Seite. Der Versicherung dient es als Grundlage für die Regulierung des Schadens.
Rolf Müller ist als erfahrender Kfz-Meister und unabhängiger Sachverständiger im gesamten Landkreis tätig. Regelmäßig begutachtet er Fahrzeugschäden an Pkws, Lkws oder Motorrädern. Als unabhängiger Sachverständiger ist er weder einer Versicherung noch anderen Unternehmen verpflichtet. Jedes Gutachten wird völlig neutral anhand der Sachlage erstellt. Zu den Leistungen vom Rolf Müller Kfz-Sachverständigenbüro gehören Unfallgutachten, Gutachten für Leasing-Fahrzeuge, Fahrzeugbewertung, Erstellung vom Kostenvoranschlag und Ermittlung der Wertminderung und die Restwertermittlung. Trotz der vielseitigen Aufgaben eines Gutachters und des großen Einzugsgebiets werden von dem Sachverständigenbüro alle Fälle sehr zügig und zeitnah bearbeitet. Auf die Tätigkeit des Sachverständigen können Sie sich verlassen. Oft ist es mit der Abgabe oder der Begutachtung des Fahrzeugs an einem anderen Ort nicht getan. Kunden haben zur Erstellung des Gutachtens diverse Fragen. Nichts bleibt offen, beim Sachverständigen Rolf Müller erhalten Sie alle gewünschten Informationen und ausführliche Antworten auf Ihre Fragen.
Nur bei einem Bagatellfall, wenn die Reparaturkosten bis zu 750 Euro betragen, wird ein Kostenvoranschlag von einer Autowerkstatt von der Versicherung anerkannt. Alle Schäden, die darüber liegen, muss ein Kfz-Sachverständiger begutachten. In dem Fall dürfen Reparaturen erst vorgenommen werden, wenn das Gutachten fertiggestellt wurde. Es kann auch eine Wertminderung berücksichtigt werden, wenn das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist, bzw. die Laufleistung höher als 100000 km ist. Auch diese Berechnung ist vom Sachverständigen vorzunehmen. Beim beruflich genutzten Wagen kann ein Nutzungsausfall berechnet werden, sofern Sie auf einen Mietwagen als Ersatz verzichten. Die Tätigkeit des Sachverständigen ist somit für viele Fragen, die mit dem Unfallschaden in Zusammenhang stehen, von entscheidender Bedeutung. Wird das Gutachten versäumt, müssen Sie garantiert Verluste bei der Regulierung in Kauf nehmen. Rufen Sie einfach beim Rolf Müller Kfz-Sachverständigenbüro in Eutin an und vereinbaren Sie einen Termin.